[ Voraussetzungen ]

 

Folgende Voraussetzungen musst Du erfüllen, um mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen zu können:

Mindestalter ist 14 Jahre bei Ausbildungsbeginn. Den Schein bekommst Du frühstens mit 16 Jahren.

Eine weitere Voraussetzung für das Fliegen in einem Segelflugverein ist, genügend Zeit mitzubringen. Gerade in der Ausbildungsphase ist es wichtig, regelmäßig dabei zu sein. Nur so machst Du schnell Fortschritte. Das heißt im Klartext am besten jedes fliegbare Wochenende fleißig dabei sein und schulen. Außerdem musst Du pro Jahr 40 Arbeitsstunden ableisten, für die Du (vor allem im Winter) genügend Zeit aufbringen solltest.

Das mag jetzt alles ziemlich heftig klingen. Am Ende ist es jedem selbst überlassen, ob er jedes Wochenende oder nur alle 2 Monate mal am Flugplatz ist und fliegt. Es ist aber immer wieder zu beobachten, dass wer sich regelmäßig fit hält, wesentlich schneller Fortschritte macht.

Wenn Du Dich für das Fliegen entschieden hast, musst Du noch einige Formalitäten mit dem Ausbildungsleiter klären.

Vor dem Beginn bekommt der Ausbildungsleiter von Dir:

- Kopie des Personalausweises oder des Passes

- Tauglichkeitszeugnis (Dazu musst Du zu einem Fliegerarzt und Dich durchchecken lassen. In Gelnhausen gibt es da z.B. Dr. Schaum. Einzige Einschränkung abgesehen von Herzfehlern oÄ ist die maximale Sehschwäche von +-5 Dioptrin)

- Erklärung über schwebende Strafverfahren

- Führungszeugnis nach §30 Bundeszentralregistergesetz (oder Beantragungsnachweis, wenn das Führungszeugnis nachgereicht wird)

- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

 

Hast Du das alles zusammengesammelt, wirst Du vom Ausbildungsleiter den >Ausbildungsnachweis< erhalten. Darin ist aufgelistet, was Du alles erlernen musst. Berrscht Du eine Übung, so wird sie von dem jeweiligen Fluglehrer quittiert.

 

Im Laufe der Ausbildung müssen noch folgede Formalitäten eingereicht werden:

- Auszug aus dem Verkehrszentralregister

- Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort - Lehrgang

- Sprechfunkzeugnis BZF1, BZF2 oder AZF